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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AUFWANTSENTSCHÄDIGUNG

Ich verrechne meine Leistungen im Voraus auf Basis eines Stundensatzes von CHF 60.– als Aufwandsentschädigung. Der Gesamtaufwand wird anhand des geschätzten Zeitaufwands kalkuliert. Im Angebot enthalten ist ein Retainer für kontinuierliche Leistungen sowie eine separate Vereinbarung für zusätzlichen, über den Rahmen hinausgehenden Stundenaufwand.

STUNDENSATZ

Für andere, ungeplante Projekte und Tätigkeiten wird jeweils ein Stundensatz von CHF 60.- verrechnet. Umfang und Budget werden vor Auftragserteilung und Rechnungsstellung mit dem Freelancer und dem Auftraggeber abgestimmt.

REISESPESEN

Für Foto- und Videografieaufträge sowie sonstige Arbeiten, die vor Ort durchgeführt werden, werden zusätzlich Reisekosten in Höhe von CHF 0.60 pro Kilometer für die Anfahrt sowie allfällige Parkgebühren und Verpflegung (Mittag- und Abendessen) verrechnet.

Der Pauschalansatz für Einsätze vor Ort beträgt CHF 500.– pro Tag.

KENNZAHLEN

Angemessene Zielkennzahlen und Ziele können in Absprache und Vereinbarung festgelegt werden. Diese Zielvorgaben können monatlich bewertet und erneuert werden.

BERICHTERSTATTNUG

Der Freelancer stellt regelmässig Status-Updates zu den durchgeführten Aktivitäten und dem Projektfortschritt zur Verfügung. Zudem werden relevante Statistiken geteilt. Lika Curls kann jederzeit spezifische Metriken oder Einblicke anfordern sowie ein Telefonat oder eine Videokonferenz vereinbaren, um den aktuellen Stand und weitere Schritte zu besprechen. Persönliche Treffen vor Ort werden mit einem Stundensatz von CHF 60.–/Stunde sowie Reisespesen von CHF 0.60/km verrechnet.

BERICHTERSTATTUNG

Der Freelancer stellt regelmässig Status-Updates zu den durchgeführten Aktivitäten und dem Projektfortschritt zur Verfügung. Zudem werden relevante Statistiken geteilt. Lika Curls kann jederzeit spezifische Metriken oder Einblicke anfordern sowie ein Telefonat oder eine Videokonferenz vereinbaren, um den aktuellen Stand und weitere Schritte zu besprechen. Persönliche Treffen vor Ort werden mit einem Stundensatz von CHF 60.–/Stunde sowie Reisespesen von CHF 0.60/km verrechnet.

GENEHMIGUNG VON INHALTEN

Die Freigabe und Veröffentlichung der Website erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber und wird erst nach vollständiger Genehmigung online gestellt. Hinsichtlich der Veröffentlichung von Social-Media- und Werbeinhalten behält sich der Freelancer vor, die Inhalte eigenständig freizugeben – stets im besten Interesse des Auftraggebers. Sollten veröffentlichte Inhalte nicht den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen, wird Lika Curls den Freelancer innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren. Der Freelancer wird daraufhin künftig auf die Veröffentlichung vergleichbarer Inhalte verzichten.

RECHNUNGSSTELLUNG

Dem Auftraggeber werden die Leistungen im Voraus mit einer 10-tägigen Zahlungsfrist in Rechnung gestellt. Falls die Zahlungsfrist nicht vom Auftraggeber eingehalten wird, behält sich der Freelancer das Recht vor, weitere Aktivitäten und Leistungen bis zum Eingang der Zahlung einzustellen.

VERTRAULICHKEIT

Der Auftraggeber sowie der Freelancer werden alle nichtöffentlichen Informationen in Bezug auf die andere Partei, einschliesslich der Bedingungen dieser Vereinbarung streng vertraulich behandeln, und jede Partei darf diese Informationen nur zum Zweck der Erfüllung Ihrer Pflichten gemäss dieser Vereinbarung verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung dieser Vereinbarung.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Der Freelancer kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Auftraggeber entstanden sind, und kann für veröffentlichte Inhalte nicht verklagt oder zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn die Webseite oder Social-Media-Konten gesperrt werden, ist dies nicht die Haftung des Freelancers. Der Freelancer wird dies bestmöglich verhindern und im Falle einer Sperrung bei der Vermittlung zwischen der Plattformen oder der anspruchsberechtigten Partei behilflich sein. Darüber hinaus kann der Freelancer nicht für unerfüllte Erwartungen und Ziele haftbar gemacht werden.

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